Wussten Sie schon, dass im offenen Vollzug…
- die Zulassung für diese Vollzugsart nur nach strenger Prüfung und entsprechenden
Auflagen erfolgt - die Kosten pro Haftplatz nur 1/3 im Verhältnis zu denen im geschlossenen Vollzug betragen
- die in einem freien Arbeitsverhältnis stehenden Inhaftierten Haftkosten zu entrichten haben
- Inhaftierte ihre Familien durch Arbeitsplatzerhaltung weiterhin finanziell unterstützen können
(wodurch staatlicherseits keine zusätzlichen Kosten für deren Familienangehörige entstehen müssen) - von einem geringeren negativen subkulturellen Einfluss durch andere Mitinhaftierte als im geschlossenen Vollzug ausgegangen werden kann
- die Missbrauchsquote bei Vollzugslockerungen auf die Zahl der Ausgänge und Urlaube verschwindend gering ist
- bessere Voraussetzungen nach der Entlassung geschaffen werden können und somit,
- die Rückfallquote unter der im geschlossenen Vollzug liegt