Wir sind ein Verein mit zurzeit 18 Mitgliedern aus dem hiesigen Bereich.
Wir würden uns über weitere Mitglieder ,auch aus anderen Bereichen sehr freuen, die sich im Förderverein engagieren wollen.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2,– €. Sie können uns jedoch auch durch eine Spende unterstützen. Eine entsprechende Spendenquittung, die das Finanzamt anerkennt, können wir Ihnen selbstverständlich ausstellen. Auch Sachspenden (wie z. B. Fahrräder) nehmen wir gerne entgegen.
Auszüge aus dem Strafvollzugsgesetz
§2 StVollzG Berlin – Ziel und Aufgabe des Vollzugs
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
und
§3 StVollzG Berlin – Grundsätze der Vollzugsgestaltung
Der Vollzug wirkt von Beginn an auf die Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit hin.
Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen.
Der Bezug der Gefangenen zum gesellschaftlichen Leben ist zu wahren und zu fördern. Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzugs sollen in den Vollzugsalltag einbezogen werden. Den Gefangenen ist sobald wie möglich die Teilnahme am Leben in der Freiheit zu gewähren.
Unterstützen Sie uns dabei!